Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene:
„Lebensmittelunternehmer haben ein System einzuführen, das auf den HACCP-Grundsätzen basiert, um die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten.“
- Erarbeitung eines auf Ihren Betrieb zugeschnittenen, gesetzeskonformen HACCP-Konzepts
- Erstellung aller notwendigen Dokumente und Checklisten
- Unterstützung und Anleitung Ihrer Mitarbeiter
- Einbeziehung aller zugehöriger Randthemen wie Schulung, Schädlingsbekämpfung, Betriebsreinigung usw.
Kontakt:
Ralf Nabert
Dipl. oec. troph.
Lebensmittelsachverständiger
Vehrenkampstr. 1
22527 Hamburg