Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene:

„Lebensmittelunternehmer haben ein System einzuführen, das auf den HACCP-Grundsätzen basiert, um die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten.“


  • Erarbeitung eines auf Ihren Betrieb zugeschnittenen, gesetzeskonformen HACCP-Konzepts 


  • Erstellung aller notwendigen Dokumente und Checklisten


  • Unterstützung und Anleitung Ihrer Mitarbeiter 


  • Einbeziehung aller zugehöriger Randthemen wie Schulung, Schädlingsbekämpfung, Betriebsreinigung usw.


Kontakt:
Ralf Nabert
Dipl. oec. troph.
Lebensmittelsachverständiger
Vehrenkampstr. 1 
22527 Hamburg