Lebensmittelrecht
LFGB, LMIV, LMHV, ZZulV, ZVerV, RHmV, SHmV, StrVG, RHmV, NLV
um nur einige zu nennen, sind zu beachten.
Alle Lebensmittel, die in Deutschland verkauft werden, müssen sicher sein. Das gilt auch für Importprodukte. Zusatzstoffe müssen zugelassen sein, schädliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind verboten. Auch soll durch die Kennzeichnung einfach erkennbar sein, ob zum Beispiel Allergene enthalten sind.
Das Lebensmittelrecht mit all seinen Gesetzen, Verordnungen, Leitlinien und Empfehlungen dauerhaft im Blick zu haben und korrekt umzusetzen, ist eine komplexe Aufgabe. Der Gesetzgeber, die Behörden und Verbände aber auch die Wirtschaftsunternehmen müssen zunehmend kurzfristig auf Veränderungen reagieren. Lebensmittel werden zunehmend global gehandelt, neue Zutaten und Produkte werden entwickelt, Krankheitserreger treten auf oder Lebensmittelskandale zwingen zu schneller Reaktion.
Im Fall von behördlichen Überprüfungen sollte man auf Beanstandungen, Auflagen oder Bußgeldbescheide besonnen und professionell reagieren.
Um Ärger mit Behörden und Justiz vorzubeugen gilt es folgende Themenbereiche im Blick zu behalten:
Eigenkontrolle & Risikomanagement
Das Eigenkontrollsystem muss ständig überprüft und gezielt verbessert werden, professionelles Riskomanagement dadurch gewährleistet sein, um dauerhaft sichere Lebensmittel anbieten zu können.
Hygiene
Wie lauten die rechtlichen Grundlagen für Unternehmen und Direktvermarkter und worauf muss man im eigenen Betrieb achten um Ärger zu vermeiden?
Rückstände & Verunreinigungen
Was ist zu beachten, welche Gesetze relevant, welche Höchstmengen zulässig?
Spezielle Lebensmittel und Lebensmittelzutaten
Informationen zu Diätetischen Lebensmitteln, Neuartigen Lebensmitteln (Novel Food), Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmittelzusatzstoffen und speziellen Lebensmittelgruppen wie Kakao- und Schokoladenerzeugnissen, Fruchtsäften, Honig oder Konfitüren.
Ralf Nabert
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