Rundumversorgung zum kostengünstigen Festpreis
Für die Erstellung eines Haccp-Systems empfiehlt die Lebensmittelhygiene-VO gegebenenfalls auf “externen Sachverstand“ zurückzugreifen.
Sie können mich Kunden, Lieferanten aber auch Behörden als Qualitätsmanagementbeauftragten nennen und sich einer schnellen und professionellen Bearbeitung sicher sein.
Die Beauftragung eines externen QMBs bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Sicherheit gegenüber den Überwachungsbehörden
- Kostentransparenz und kurzfristige Kündbarkeit
- Sicherheit bzgl. aller unternehmerischer Sorgfaltspflichten
- Einbringung betriebsübergreifender Branchenerfahrung
- Schaffung notwendiger Grundlagen einer Zertifzierung
- unkomplizierte Klärung z.B. lebensmittelrechtlicher Fragen
- Vorhaltung eines stets aktuellen Haccp-Zertifikats
- Der Kostenaufwand entspricht einem Bruchteil der Kosten einer entsprechenden Festanstellung.
Kontakt:

Ralf Nabert
Dipl. oec. troph.
Vehrenkampstrasse 1
22527 Hamburg
040 361 665 84
0173 908 2187
BAFA-zertifizierte Beratung
